Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten folgende Definitionen:
- Lieferant: fasolab2b.nl ist Teil von Faso BV, Handelskammer 61266442, registriert in Apeldoorn;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL854276579 B01
- Kunde: die andere Partei des Lieferanten in einem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis;
- Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden sowie jede Änderung oder Ergänzung dazu;
- Waren: alle materiellen Waren, die dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung geliefert werden (werden);
2- Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Kunde, einschließlich Angeboten, Vereinbarungen und Lieferungen.
- Mit der Bestellung erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen an.
- Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird vom Anbieter ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Lieferanten ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Eine vereinbarte Abweichung oder Ergänzung bezieht sich nur auf die Lieferung, für die sie vereinbart wurde.
- Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder ihrer unangemessen belastenden Natur nicht als verlässlich angesehen werden kann, wird dieser Bestimmung eine möglichst ähnliche Bedeutung in Bezug auf Inhalt und Umfang gegeben, damit dies möglich ist getroffen werden, oder die betreffende Regelung gilt als in eine nach Inhalt und Tragweite möglichst ähnliche Regelung umgewandelt, auf die man sich verlassen kann.
- Die Nichtigkeit oder anderweitige Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.
3- Angebot, Annahme und Bestellungen
- Alle vom Lieferanten oder im Namen des Lieferanten abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
- Angebote und Zusagen der vom Lieferanten eingesetzten Vermittler, Vertreter und/oder Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt wurden.
- Dem Lieferanten steht es völlig frei, Bestellungen eines Kunden ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Die Ablehnung einer Bestellung durch den Lieferanten begründet niemals einen Anspruch auf (Schadens-)Schadensersatz.
- Verträge kommen zustande, wenn der Lieferant den Vertrag ausführt.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant einen Vertrag (oder einen Teil davon) von Dritten ausführen lässt.
4 - Lieferung, Gefahrenübergang und Werbung
- Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Änderungen technischer Erkenntnisse in der Branche und/oder behördlicher Vorschriften erfolgen auf Risiko des Käufers.
- Geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Menge, Maßen, Farbe, Größe etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Gleiches gilt für Farbunterschiede aufgrund von Licht-, Zeit- und/oder Witterungseinflüssen.
- An Bildern auf der Website des Anbieters können keine Rechte abgeleitet werden.
- Das Recht zur Beanstandung erlischt außerdem, wenn der Kunde die Ware nach deren Ingebrauchnahme verarbeitet und/oder umgebildet hat.
5 – Widerrufsrecht
Bei der Lieferung von Produkten:
- Ein B2B-Webshop ist nicht gebunden
8- Lieferzeiten
- Angegebene oder vereinbarte Lieferzeiten können niemals als Fristen angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Im Falle einer verspäteten Lieferung gerät der Lieferant erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug, wobei eine weitere, angemessene Frist zur Lieferung, mindestens jedoch 30 Tage, gesetzt wird, während der Kunde weiterhin zur Abnahme verpflichtet ist.
- Tritt nach Inverzugsetzung ein Verzug ein, wird sich der Lieferant mit dem Kunden über die Einhaltung oder Beendigung des Vertrages beraten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind nur dann möglich, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.
- Der vom Lieferanten zu ersetzende Schaden übersteigt niemals den Teil des Rechnungsbetrags, der sich auf die nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig gelieferte Ware bezieht.
9 – Eigentumsvorbehalt
- Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Leistungen für alle vom Lieferanten gelieferten oder noch zu liefernden Waren vor.
10 – Garantie
- Der Lieferant übernimmt keine andere oder weitergehende Garantie für die Ware als die Garantie seiner Lieferanten und/oder Hersteller für die betreffende Ware.
11 – Haftung
- Bei Mängeln der gelieferten Ware beschränkt sich die Haftung des Lieferanten auf die Bestimmungen des Artikels 4 dieser Bedingungen.
- Im Übrigen ist die Haftung des Lieferanten auf den Ersatz von Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner Mitarbeiter beruhen. Für sonstige Schäden, gleich welcher Art und Form, schließt der Lieferant jegliche Haftung aus.
- Der Lieferant schließt die Haftung für Schäden aus, die im Zusammenhang mit Mitteilungen, Erklärungen oder Ratschlägen des Lieferanten (oder von ihm beauftragten Vermittlern, Vertretern und Mitarbeitern) im weitesten Sinne des Wortes entstehen, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) in Bezug auf Beladung, Entladung, Transport, Lagerung, Aufbewahrung, Verwendung, Zusammensetzung und/oder Eignung der von ihm oder Dritten an den Kunden gelieferten Waren.
- Unter keinen Umständen ist der Lieferant verpflichtet, einen höheren Betrag zu zahlen, als er von seinen Versicherern für den Schaden, für den er haftbar gemacht wird, zuzüglich seines Selbstbehalts im Rahmen dieser Versicherung erstatten kann. Leistet die Versicherung nicht oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so ist die Haftung des Lieferanten maximal auf den Nettorechnungswert der betreffenden Lieferung beschränkt, jedoch stets auf einen Höchstbetrag von 10.000 € begrenzt.
- Der Lieferant legt alle rechtlichen und vertraglichen Abwehrmaßnahmen fest, die er zur Abwehr seiner eigenen Haftung gegenüber dem Kunden geltend machen kann, auch zugunsten seiner Untergebenen, Nicht-Untergebenen, für deren Verhalten der Lieferant nach dem Gesetz haftbar wäre, und der Lieferanten des Lieferanten.
- Jegliche Haftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden erlischt 1 Monat nach Auslieferung der Ware an den Kunden.
- Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen, Nichtlieferungen oder Falschlieferungen als direkte oder indirekte Folge höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle und des Handelns des Lieferanten liegen und die die normale Vertragserfüllung in einem Ausmaß verhindern oder erschweren, dass dies vom Lieferanten nicht zumutbar ist, wie z. B. Streik, Krankheit und/oder übermäßige Abwesenheit Personen, Rohstoffe und/oder Materialien, staatliche Maßnahmen einschließlich Import- und Exportmaßnahmen, Versäumnisse seitens der vom Lieferanten eingeschalteten Dritten (einschließlich Lieferanten), Mängel und/oder Schäden an Produktionsmitteln, Transporthindernisse und/oder Verkehrsstörungen usw. Der Lieferant kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der betreffende Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, eingetreten ist, nachdem der Lieferant hätte liefern müssen.
- Unbeschadet der übrigen Rechte der Parteien gibt ein Fall höherer Gewalt beiden Parteien das Recht, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil zu kündigen, nachdem die Situation höherer Gewalt einen Monat lang andauert, ohne dass die Parteien zur Zahlung verpflichtet sind gegenseitigen Ausgleich.
12 – Geistiges Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte an Dokumenten, Verkaufsbroschüren, Bildern, Zeichnungen, Angeboten, Spezifikationen, Designs, Markennamen, Konzepten, URL-Domänennamen usw., die der Lieferant dem Kunden zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Lieferanten. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese für einen anderen Zweck als den Zweck zu verwenden, für den sie ihm überlassen wurden.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, die im vorstehenden Absatz genannten Unterlagen oder die darin enthaltenen oder sonst dem Besteller bekannt gegebenen Informationen Dritten zugänglich zu machen oder Einsicht zu gewähren und wird diese Unterlagen auf erstes Verlangen des Lieferanten unverzüglich ohne Kopien zurückgeben . etwas vorenthalten.
- Im Falle einer unbefugten Verwendung der Unterlagen – einschließlich ausdrücklich vorgesehener Zeichnungen, Spezifikationen, Kostenvoranschläge, Konstruktionen etc. – ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten sämtliche ihm dadurch entstehenden Schäden, einschließlich – aber nicht ausschließlich – entgangener Umsätze zu ersetzen /Gewinn und die Kosten für die Erstellung der entsprechenden Unterlagen.
13 – Artikel Beschwerdeverfahren
- Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
- Reklamationen über die Vertragserfüllung müssen innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer eingereicht werden.
- Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang beantwortet. Sollte eine Reklamation voraussichtlich eine längere Bearbeitungszeit erfordern, antwortet der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Käufer mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
- Kann die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden, entsteht ein Streit, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.
- Bei Beanstandungen muss sich der Käufer zunächst an den Unternehmer wenden. Bei Beschwerden, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, muss sich der Käufer an Stichting WebwinkelKeur ( webwinkelkeur.nl ) wenden, die kostenlos vermittelt. Sollte noch keine Lösung gefunden werden, hat der Käufer die Möglichkeit, seine Beschwerde von der unabhängigen Streitbeilegungskommission der Stichting WebwinkelKeur behandeln zu lassen, deren Entscheidung bindend ist und sowohl der Unternehmer als auch der Käufer dieser verbindlichen Entscheidung zustimmen. Die Einreichung einer Streitigkeit bei diesem Streitbeilegungsausschuss ist mit Kosten verbunden, die vom Käufer an den zuständigen Ausschuss zu zahlen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform ( http://ec.europa.eu/odr ) einzureichen.
- Eine Reklamation setzt die Verpflichtungen des Unternehmers nicht außer Kraft, es sei denn, der Unternehmer gibt schriftlich etwas anderes an.
- Wird eine Reklamation vom Unternehmer als berechtigt befunden, wird der Unternehmer nach seiner Wahl die gelieferten Produkte kostenlos ersetzen oder reparieren.
14 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Kunde gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden liegt bei der zuständigen Justizbehörde des Bezirks, in dem der Lieferant registriert ist.